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Unser Titel bezieht sich auf Freuds Voraussetzung, wonach das menschliche Urverbrechen im Totschlag am Vater bestanden habe: und zwar nicht nur irgendwann in grauer Urhordenvorzeit, sondern jederzeit noch fortgesetzt durch infantile Gedankenwiederholung im Sohn, dessen Mutterbindung sich am Vater stößt.
Ist es so, dann kann es nicht ohne Folge geblieben sein, daß von der Urschuld der Söhne die Töchter freiblieben. Denn mochte ihnen die umgekehrte Sachlage, die Mutterkonkurrenz, zu noch so ähnlichen Antrieben Gelegenheit geben, so ergibt sich daraus doch nicht dasselbe, weil die Mutter nicht dieselbe Bedeutsamkeit hat: für beide Geschlechter der Schoß, dem sie entstiegen, doch darum noch nicht das Gesetz, das ihr weiteres Leben regelt. Schon die Urhorde erschlägt im Stammesvater den Herrn ihrer Welt, den regelnden Maßstab, das zukunftbestimmende Vorbild für die Stammeseinzelnen, — weshalb denn auch Er es ist, der posthum wieder aufgerichtet wird, in reuevollem Rückschlag zu um so unbedingterem Gehorsam.
Was hat es nun auf sich, mit solcher Reue und Unterwerfung, wodurch der Vater zum Richter, zum Gnadenherrn, zum mehr und mehr Vergöttlichten sich erhebt, und der Gehorsam mehr und mehr zur Anbetung? Wir kennen den Vorgang des Vergöttlichens unmittelbar allein vom Erotischen her; das Erotische ist ein Rausch der Überschätzung. Bekanntlich beschrieb Freud schon früh gerade den männlichen Liebestypus, also gerade den der Aggression, als einen der „Anlehnung“, der sich an Überschätzung des Liebesobjekts kaum genug tun kann, und erst mittels der Gegenliebe seines Selbstwertes wieder gewiß wird. Ursprünglich befähigt uns