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Aus dem im Sommer 1931 erschienenen Sonderheft „Kriminologie“ der „Imago, Zeitschrift für Anwendung der Psychoanalyse auf die Natur- und Geisteswissenschaften“ (herausgegeben von Sigm. Freud). Das Sonderheft enthält noch folgende Beiträge: Alexander: Psychische Hygiene und Kriminalität — Staub: Psychoanalyse und Strafrecht — Staub: Einige praktische Schwierigkeiten der psychoanalytischen Kriminalistik — Fromm: Zur Psychologie des Verbrechers und der strafenden Gesellschaft — Bernfeld: Die Tantalus-Situation — Haun: Strafe für Psychopathen? (Preis des Sonderheftes Mark 6.—).
Dies ist ein Versuch, im Rahmen eines psychoanalytischen Gutachtens, das ich vor dem Gericht erstattet habe, zu zeigen, wie sich die Anwendung der Psychoanalyse in der kriminalistischen Praxis gestaltet. Der analytische Teil meiner Darstellung ist sicherlich dürftig, es handelt sich ja nicht um einen analysierten Fall, sondern um die Ergebnisse einer relativ kurzen analytischen Exploration, die in dem Untersuchungsgefängnis in sieben je zwei Stunden dauernden Sitzungen erfolgte. Allerdings sind die Ziele einer solchen relativ kurzen psychoanalytischen Untersuchung andere als die einer Behandlung. Eine solche Untersuchung steht nicht im Dienste von therapeutischen Absichten, sondern soll uns nur