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In der Reihe „Bücher des Werdenden“ herausgegeben von Paul Federn (Wien) und Heinrich Meng (Basel), ist im Jahre 1934 ein Buch von Heinrich Meng „Strafen und Erziehen“ erschienen, dessen VIII. Kapitel mit Zustimmung des Verlages Hans Huber in Bern im Folgenden zum Abdruck gelangt.
Die Sofort- und Spätwirkung der Körperstrafe hängt von der Vorgeschichte des Kindes ab. — Zwei Beispiele aus der Wiener Erziehungsberatung Aichhorns. — Gesunde Wehrhaftigkeit gegen die Strafe — Verletzung des Schamgefühls. — Kindliche Bereitschaft zur Unterwerfung. — Determinismus und Gewissen. — Sensible Phasen. — Selbstmordneigung in der Kindheit.
Immer wieder taucht in der Schule und im Elternhaus die Frage auf, ob Körperstrafen zur „Zucht“ und Disziplin gehören. Die Individuen reagieren aber ganz verschieden auf jede Strafe, vor allem aber auch auf die Körperstrafe. Zur Beurteilung läßt sich leicht manches Für und Wider bringen, wenn man lediglich die augenblickliche sichtbare und dem Bewußtsein auffällige Wirkung auf das Kind und die seelische Entlastung des Erziehers nach dem Vollzug ins Auge faßt. Ihre unbewußte Wirkung zu erkennen, verlangt aber die Hilfe der tiefenpsychologischen Kontrolle. Sonst muß man sich ganz auf Mitteilungen verlassen über die Spät- und Fernwirkungen von Erziehungsprozessen in der Kindheit bis zum Erwachsensein. Die schon früher mitgeteilten Aussagen von körperlich Bestraften zeigten, daß auch die sofortige Wirkung