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Vortrag an der „IIIe Rèunion Europèenne d'Hygiène Mental“ in Brüssel (Juli ); veröffentlicht im II. Jahrgang der „Zeitschrift für Kinderpsychiatrie — Journal de Psychiatrie Infantile“, Verlagsbuchhandlung Benno Schwabe & Co., Basel 1935.
Unsere erste Frage lautet: Sind Zwingen und Strafen für die seelische Entwicklung des Kindes nützlich oder schädlich?
Wir erkennen bald, daß diese Frage in keiner Richtung mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten ist. Der Standpunkt der Beurteilung ist zu verschieden. Ist z. B. das Werden zu möglichst freien, reifen, bescheidenen, aber selbstbewußten Menschen als Erziehungsziel angenommen und anerkannt, so werden viele, z. B. alle demütigenden Strafen, schädlich erscheinen, weil sie dieses oberste Ziel unerreichbar machen, obgleich manchen näher liegenden Zwecken, zum Beispiel dem der Einordnung des Unterrichts und des Schutzes vor Selbstschädigung durch sie gedient sein mag. Ist hingegen das Erziehungsziel „der treue Untertan“ oder „der brave Bürger“, so fällt dieses Bedenken weg. Hingegen wird die Gefahr, Trotz und Gekränktheit, und wäre es auch nur als schlummernde Keime, zu erzeugen, die sich zur Rebellion und zur sozialen Verdrossenheit entfalten können, manche Strafe als bedenklich aufgeben lassen. Schon diese allgemeinste Erwägung mahnt uns, stets zu bedenken, daß die Wirkung jedes Erziehungsmittels sich zum Teil sofort, zum Teil aber erst im späteren Verlauf bemerkbar macht. Auch hat die gleiche Art von Eingriff sowohl negative als auch positive Folgen und es überwiegen