You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Böse Taten mögen aus Absicht oder geistiger Verwirrung begangen werden, aber besonders die Täter, die Befehlen gehorchen, stellen uns vor die komplexesten moralischen, philosophischen und psychologischen Fragen. Im Schreiben über die Banalität des Bösen argumentiert Hannah Arendt, dass »Vergebung der Person und nicht dem Verbrechen gilt, im abgrundtiefen Bösen gibt es keine Person mehr, der je vergeben werden könnte«. Nach Arendt bedeutet »eine Person […] sein« notwendigerweise, über Erinnerung und Gedanken zu verfügen. In dieser Arbeit sollen Arendts Ideen über den Akt des Erinnerns und Denkens untersucht und es soll der Frage nachgegangen werden, wie solche Prozesse im Dienste höherer Anordnungen aufgegeben werden können, wenn Befehlen von oben gehorcht wird. Ein klinisches Beispiel veranschaulicht Whitmers Begriff der Dissoziation im Sinne einer »Beeinträchtigung der Subjektivität«, die sich von Freuds Sicht unterscheidet, der Dissoziation als eine Form der Abwehr verstand. Dieser Wechsel der theoretischen Perspektive wirft neues Licht auf unser Verständnis einer totalitären subjektiven inneren Verfassung, also der inneren Verfassung eines »Niemands«, sowie der Bedingungen, unter denen Böses begangen wird.