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Meine Herren! Die wachsende Einsicht in die Unzuverlässigkeit der Zeugenaussage, welche doch gegenwärtig die Grundlage so vieler Verurteilungen in Streitfällen bildet, hat bei Ihnen allen, künftigen Richtern und Verteidigern, das Interesse für ein neues Untersuchungsverfahren gesteigert, welches den Angeklagten selbst nötigen soll, seine Schuld oder Unschuld durch objektive Zeichen zu erweisen. Dieses Verfahren besteht in einem psychologischen Experimente und ist auf psychologische Arbeiten begründet; es hängt innig mit gewissen Anschauungen zusammen, die in der medizinischen Psychologie erst kürzlich zur Geltung gekommen sind. Ich weiß, daß Sie damit beschäftigt sind, die Handhabung und Tragweite dieser neuen Methode zunächst in Versuchen, die man “Phantomübungen” nennen könnte, zu prüfen, und bin bereitwillig der Aufforderung Ihres Vorsitzenden, Prof. Löffler, gefolgt, Ihnen die Beziehungen dieses Verfahrens zur Psychologie ausführlicher auseinanderzusetzen.
Ihnen allen ist das Gesellschafts- und Kinderspiel bekannt, in dem der eine dem anderen ein beliebiges Wort zuruft, zu welchem