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Meine im Jahre 1896 gegebene Definition der Zwangsvorstellungen, sie seien “verwandelte, aus der Verdrängung wiederkehrende Vorwürfe, die sich immer auf eine sexuelle, mit Lust ausgeführte Aktion der Kinderjahre beziehen”,2 erscheint mir heute formell angreifbar, obwohl sie aus den besten Elementen zusammengesetzt ist. Sie strebte zu sehr nach Vereinheitlichung und nahm sich den Vorgang der Zwangskranken selbst zum Muster, welche mit der ihnen eigentümlichen Neigung zur Unbestimmtheit die verschiedenartigsten psychischen Bildungen als “Zwangsvorstellungen” zusammenwerfen.3 Es ist in der Tat korrekter, von “Zwangsdenken” zu sprechen und hervorzuheben, daß die Zwangsgebilde den Wert der verschiedenartigsten psychischen Akte haben können. Sie lassen sich als Wünsche, Versuchungen,