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Das Manuskript trägt das Datum 10. November 1899.
Frau B., eine ausgezeichnete, auch kritische Person erzählt in anderem Zusammenhange, keineswegs tendenziös, dass sie einmal vor Jahren geträumt, sie treffe ihren früheren Hausarzt und Freund, Dr. K., in der Kärntnerstrasse vor dem Laden von Hies. Am nächsten Vormittag geht sie durch diese Strasse und trifft die bezeichnete Person wirklich an der geträumten Stelle. Soweit das Argument. Ich bemerke noch, dass dieses wunderbare Zusammentreffen seine Bedeutung durch kein nachfolgendes Ereignis erwies, also aus dem Zukünftigen nicht zu rechtfertigen ist.
Zur Analyse dient das Examen, welches feststellt, dass der Beweis nicht zu führen ist, sie hätte diesen Traum am Morgen nach der Traumnacht überhaupt vor dem Spaziergang erinnert. Ein solcher Beweis wäre die Niederschrift oder Mitteilung des Traumes vor seiner Erfüllung gewesen. Die Dame muss sich vielmehr ohne Einwendung folgende Darstellung des Sachverhaltes gefallen lassen, die mir die wahrscheinlichere ist: Sie ist eines Vormittags in der Kärntnerstrasse spazieren gegangen und hat vor dem Laden von Hies ihren alten Hausarzt begegnet. Als sie ihn sah, bekam sie die Überzeugung, sie habe die letzte Nacht von eben diesem Zusammentreffen an der nämlichen Stelle geträumt. Nach den für die Deutung neurotischer Symptome geltenden Regeln muss diese Überzeugung eine berechtigte sein. Der Inhalt derselben darf eine Umdeutung erleiden.
Die Vergangenheit der Frau B. enthält folgende Geschichte, zu der Dr. K. in Beziehung steht. Sie wurde jung, ohne volle Einwilligung, an einen älteren aber vermögenden Mann verheiratet, der einige Jahre nachher sein Vermögen verlor, an Tuberkulose erkrankte und