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Der Zielpunkt unseres wissenschaftlichen Bemühens um die genetische Erklärung der Produkte des geistigen Lebens ist der Nachweis des Zusammenhangs, in dem sie mit den biologisch bedingten Zu- und Abneigungen eines lebenden menschlichen esens stehen. Schlagen wir auf diese Weise eine Brücke zwischen geistigem und physischem Geschehen, so widersetzt sich anderseits das geistige Leben dennoch einer Betrachtungsweise, die in ihm nur eine Fortsetzung des Naturgeschehens erblicken will. Wir sehen ganz ab von der generischen Unvergleichbarkeit; der Unterschied, der uns hier beschäftigt, liegt darin, daß das Naturgeschehen durch eine Gesetzlichkeit geleitet wird, deren Rationalisierung nur unseren Intellekt betrifft, während die Wirklichkeit selbst schon immer rational, d. i. gesetzlich, war. Das geistige Leben bietet uns ein völlig anderes Bild; nicht etwa in dem Sinne, als ob es nicht auch gesetzlich wäre; seine Eigentümlichkeit liegt vielmehr darin, daß hier das Naturgeschehen zwar einerseits fortgesetzt wird durch die lebendige Aktivität geistiger Wesen, die Wirklichkeit aber, die durch deren Tun gestaltet wird, bei weitem nicht in dem Maße von jenem Bewußtsein beleuchtet ist, das zu einer geradlinigen Fortsetzung des bewußtlosrationalen Geschehens erforderlich wäre. Der Geist wirkt vielmehr auf diese vermöge eines oft lächerlich geringen Vorrates von halben Einsichten und kurzerhand gebildeten Fiktionen, deren Inkongruenz mit der Wirklichkeit, auf die sie Bezug zu haben vorgeben, nachzuweisen leichte Mühe ist. Obwohl nun unser geistiges Leben fast zur Gänze aus Komplikationen und Sublimierungen solcher Illusionen besteht, ist unserem Handeln der Erfolg in der überwiegenden Zahl der Fälle dennoch nicht versagt. Wir dürfen daraus schließen, daß das eigentlich Handelnde dabei nicht dieser bewußte Vordergrund der Seele war, sondern ein in dem handelnden Wesen wirksamer Teil eben jener bewußtlos-rationalen Gesetzlichkeit, deren Nachweis die Aufgabe der Naturwissenschaft ist