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Der Staat, die Sprache und die Ehe, diese drei Dinge haben im Denken des theoretischen Menschen das gemeinsame Schicksal gehabt, daß man sich gern darum stritt, ob sie von Natur 〈φυσει〉 oder durch Satzung 〈ϑεσει〉 da seien. Dieser Problemstellung liegt offenbar bei allen dreien die innere Frage zugrunde, ob man ihnen auch entfliehen kann, und dieser Frage der Wunsch es zu können. Denn es ist einleuchtend: wenn man beweisen kann, daß Staat, Sprache und Ehe nur durch Satzung da seien, so wâre es möglich, diese Satzung rückgängig zu machen und dann zu einem freieren Fluge auszuholen, denn alle drei Dinge werden als Fesseln empfunden. Bei der Sprache wird dies nicht so schnell klar werden, weil die Befreiung von ihr nur die sublimsten Denker angeht, für die das reine Denken Schicksal geworden ist; also ein seltener Fall. Für Staat und Ehe befinden wir uns dagegen in der Mitteischicht des Menschlichen und können bei ihnen feststellen, daß sich sehr deutlich die Gegentendenzen spürbar machen: der individualistische Anarchismus und die freie Liebe. Aber auch der Staat ist noch so außerordentlich fest gefügt, daß die Erwägung, ob er von Natur oder durch Satzung da sei, für jene heimliche Unterabsicht nicht mehr recht in Frage kommt. Kein Mensch hat im Ernst die Absicht, sich vom Staate selber auszuschließen, er will auch im Falle des Anarchisten immer nur einigen drückenden Eigenschaften eines besonderen Staates in einem besonderen Zeitalter entgehen. Die Ehe dagegen ist erheblich lockerer gefügt. Es gibt eine sehr große Anzahl Menschen beiderlei Geschlechtes, die sie für sich privatim ablehnen und es gibt bedeutende Theoretiker, die sie objektiv ablehnen. Und hiebei ist noch dazu die Voraussetzung gemacht, daß es sich um Menschen handelt, für die allein das andere Geschlecht als Objekt der Liebe in Betracht kommt. Nur