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Ein Beitrag zur Psychologie des Tragischen von LEO KAPLAN.
Das Schuldbewußtsein und die Strafe. — Orestes. — Marmeladow. — Raskolnikow. — Brynhild. — Der Sündenbock.
»Der Verbrecher ist häufig genug seiner Tat nicht gewachsen: er verkleinert und verleumdet sie.« Nietzsche. Jenseits von Gut und Böse. Aphor. 109.
»Wer über einen Menschen das Urteil spricht, hat es über sich gesprochen.«
In einer früheren Arbeit: »Zur Psychologie des Tragischen«1 habe ich eine Parallele gezogen zwischen dem tragischen Helden und dem Verbrecher. Der Gedanke war dort folgendermaßen ausgesprochen: »Der tragische Held verletzt die durch den Willen der Allgemeinheit der Individualpsyche suggerierte Nor… Der tragische Held kann somit als der Verbrecher betrachtet werden; seine Leiden bedeuten dann die Wiederherstellung der verletzten Nor… — die eindringlichste Wiederholung des ‚sozial-ethischen Unwerturteils’ über die ‚böse’ Tat. Auch umgekehrt ist der wirkliche Verbrecher der Repräsentant des ‚Bösen’, das tief in unserem Unbewußten schlummert. Wie der tragische Held muß er Leiden auf sich nehmen, er muß bestraft werden: das fordert unser Rechtsbewußtsein.« Die tragische Verwicklung setzt somit das Schuldbewußtsein — das Gewissen — voraus. Wir wollen nun als Ausgangspunkt unserer Untersuchung das Schuldbewußtsein nehmen und den Weg von hier bis zum tragischen Abschluß verfolgen.
Die Tatsache des Schuldbewußtseins ist z. B. aus folgenden Kriminalfällen ersichtlich:
[1] »Die Geschwornen in Brüx sprachen 1903 die Bergarbeitersgattin Marie M. vom Morde an ihrem Gatten frei. Am Silvestertage 1904 erschien die Freigesprochene beim Staatsanwalt und erzählte ihm, daß sie die Last ihres bösen Gewissens nicht länger ertragen könne und deshalb eingestehe, ihren Gatten durch Gift beseitigt zu haben.« —
[2] »Im Jahre 1850 hat zu Klenowitz in Mähren ein Philipp S. sein Weib und seine Kinder umgebracht. Er hatte sich dadurch, daß er seiner Magd Liebesbezeigu