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An sich (ϰαϑ'αὑτό), sagt Aristoteles, sei dasjenige, das in dem Was (τό τί) wohnt, und ferner: soviel desselben, als in seinem Was auch jenes wohnt. Nach der zweiten Bestimmung ist das Wohnen im Was ein Gegenseitiges, und so erläutert es auch das Beispiel des Geraden und Ungeraden, das im Was der Linie und Zahl wohnt wie diese im seinigen. Obwohl die griechische Sprache keine Linie und Zahl gemeinsam betreffende Bezeichnung des Geraden und Ungeraden kennt, ist deren Was einheitlich aufgefaßt, in ihm wohne einerseits die Linie, andererseits die Zahl. Sie erfüllen den Umfang des Geraden und Ungeraden gemeinsam, von verschiedenen Seiten in der Mitte sich treffend, ihrer jedes für sich nur den Teil, der eben die Linie oder Zahl betrifft. Das Was des Geraden und Ungeraden geht also hinaus über das der Linie bzw. der Zahl. Zunächst wohnt es in ihnen, soll aber der zweiten Bestimmung zufolge als ihr An sich nur soweit gelten als sie umgekehrt auch in ihm wohnen, so daß jeweils der Teil des Geraden und Ungeraden, der nicht die Linie bzw. die Zahl betrifft, von der Bezeichnung des An sich ausgeschlossen ist. Dagegen ist nach der ersten Bestimmung