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Nach einer weitausgreifenden Einleitung, die erst die prinzipielle Berechtigung der Annahme eines psychischen Unbewußten nachweist, sodann ausführlich im einzelnen die Wirksamkeit eines solchen Unbewußten in normalen und pathologischen psychischen Phänomenen zu zeigen versucht, wobei die Ergebnisse der Psychoanalyse unberücksichtigt bleiben, trägt Autor eine phantastisch anmutende Theorie des Unbewußten vor.
Als Beweis der Beteiligung des Unbewußten am Zustandekommen einer Wahrnehmung etwa gelten die Tatsachen, daß nicht bewußt aufgenommene Wahrnehmungsbestandteile nachträglich bewußt