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Eine Reihe größerer Mordprozesse in Deutschland (insbesondere die gegen die Massenmörder Haarinann, Angerstein und Denke) hat in der deutschen Tagespresse wiederholt die Forderung nach Heranziehung psychoanalytischer Sachverständiger zur Klärung der Motive dieser monströsen Verbrechen laut werden lassen. In diesem Zusammenhang ist gelegentlich auch die prinzipielle Frage aufgeworfen
worden, inwiefern der Psychoanalyse überhaupt eine kriminalpolitische Bedeutung beigemessen werden könne. Über drei Einsendungen im „Berliner Börsen-Courier“ z. B. sei hier auf Grund ihrer Wiedergabe im „Archiv für Kriminologie“ (1925, Bd. 77, H. 4) kurz berichtet.
Dr. med. et phil. Hans Lungwiti (Berlin) weist eingangs darauf hin, daß mehrere Kriminalfälle der jüngsten Zeit insofern ganz besonders auffielen, als für die Straftaten hinreichende Motive nicht gefunden werden konnten. Im Falle Najork führt eine Generalstochter mit ihrem Bruder und ihrem einer angesehenen Kaufmannsfamilie entstammenden Manne, alle wohlhabend, einen Raubmord an einem Kunsthändler aus. Mit Recht sagte das Urteil: „Es liegt kein Motiv für die Handlung vor.“ Das eigentliche Motiv, führt Dr. Lungwitz aus, liegt außerhalb der juristischen Sphäre. „Es ist den Tätern selbst verborgen, sie könnten beim besten Willen weder sich noch anderen aus ihrem Bewußtsein heraus Auskunft geben, wie sie zu dieser rohen, abgründig gemeinen und noch dazu sinnlosen Handlung kommen konnten, die in einem kaum faßbaren Gegensatz steht zu der in ihrem sonstigen bürgerlichen Leben getätigten Gesinnung. Nur der Psychoanalyse ist das letzte Motiv zugänglich. Einige Details aus den Kinderjahren, wie z. B. das Verhältnis zwischen Bruder und Schwester, geben gewisse Hinweise, und die psychoanalytische Durchleuchtung des Seelenlebens würde nach den vorliegenden Erfahrungen den Nachweis erbringen, daß Plan und Ausführung des Verbrechens eine Atiswirkung unbewußter infantiler Komplexe sind, deren Triebspannung eine andere Entladung nicht finden