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Bei experimentellen Prüfungen, die sich so ausschließlich auf Erscheinungen des Gefühlslebens beziehen, wie dies beim Urteil des Schülers über die Schulstrafe der Fall ist, wäre meines Erachtens die weitgehendste Kenntnis und Berücksichtigung des Milieus, in dem das Kind aufwächst, notwendig. Die Einstellung des Elternhauses zur Schule, die Art der häuslichen Erziehung, die Strafformen im vorschulpflichtigen Alter und in der Gegenwart daheim bilden sozusagen die Grundlage, auf der rein gefühlsmäßig das Urteil des Kindes über die Schulstrafe zustande kommt.
Es wäre wichtig zu wissen, ob die jugendliche Versuchsperson ein einziges Kind ist oder im Kreise von Geschwistern aufwächst, ob die Eltern in Einigkeit leben und die Erziehung in Übereinstimmung durchführen, ob die Führung des Kindes Fremden überlassen ist und noch viele Fragen, die für das rein Persönliche einer Entwicklung entscheidend sind. So wird beispielsweise ein Kind, das zu Hause häufig gezüchtigt wird, auf diese Strafart ganz anders reagieren als ein Kind, das daheim nicht geschlagen wird.
Solche Untersuchungen scheinen mir nur dann von Wert, wenn alte äußeren und inneren Faktoren, wie sie sich im Leben des Kindes geltend machen, Berücksichtigung finden. Sonst liefern die Ergebnisse doch immer nur ein Bild der Oberfläche, anstatt uns das tiefste, durch das Familienleben im stärksten Maße beeinflußte seelische Leben des Kindes zu enthüllen.
Dr. Hermine Hug-Hellmuth (†).