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In der französischen Sprache des zwölften Jahrhunderts findet man das Wort „conscience“, und zwar im moralischen Sinne: Gewissen, Schuldbewußtsein. Dieses Wort wurde ins Mittelenglische übertragen, wo es das ältere angelsächsische „inwit“ („Innewissen“) vollkommen ersetzte. Was dieses „inwit“ bedeutete, ist nicht ganz klar. Man sagt, daß es zugleich Bewußtsein und Gewissen bedeutete. Sicher ist, daß man sehr wenig zwischen diesen Begriffen unterschied. Nach den Philologen Harzfeld und Darmsteterbedeutet das französische Wort „conscience“ zuerst nur „Gewissen“ und ist im Sinne „la connaissance immédiate et directe que l'âme a d'elle měme“ erst seit Malebranche (starb 1715) zu finden. In der englischen Sprache finden wir bis zu der Zeit John Lockes dieselbe Zweideutigkeit. Dieser Philosoph war es, der 1678 zuerst das Wort „consciousness“ definierte als „the perception of what passes in a Man's own mind“, und der 1690 zum erstenmal die Form „conscious“ (bewußt) gebrauchte im Sinne „having internal perceptions of one's sensations, feelings, thoughts etc.“ (innere Wahrnehmung der eigenen Empfindungen, Gefühle, Gedanken usw.). Nach dieser Zeit, also ungefähr am Ende des siebzehnten Jahrhunderts, sind die zwei Begriffe Gewissen und Bewußtsein, „conscience“ und „consciousness“, ziemlich gut getrennt. — In der deutschen Sprache, über die ich mich zurückhaltender äußern muß, dürfte das Wort „Bewußtsein“ eine ähnliche Geschichte haben. Man findet das Wort in der Lutherschen Übersetzung der Bibel im Sinne von Schuldbewußtsein oder Gewissen; nach dem Philologen Weigandt wurde es in seiner jetzigen Bedeutung erst im Jahre 1720 von Chr. Wolff benützt. Grimm sagt in seinem Wörterbuch nur kurz: „Erst im achtzehnten Jahrhundert gebildet und häufig gebraucht.“