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Többen bringt sechsundfünfzig Fälle von im Titel bezeichneten Rechtssprechern, hauptsächlich aus der Kriegs- und Nachkriegszeit. Die Untersuchung erstreckt sich im wesentlichen auf Heredität und Umwelt: direkte, indirekte und kollaterale erbliche Belastung, Geisteszustand, insbesondere die Intelligenz, das Gemüts-, Triebs- und Willenslehen, sowie das Alter zur Zeit der Tat sind untersucht, ebenso die Einflüsse von Verwaisung, unehelicher Geburt und sonstiger Entwurzelung, der Erziehung, des Alkohols und vor allem des Zeitgeistes.
Was die Stellung Többens zur analytischen Methode anlangt, betont er gleich im Vorwort, daß „es nicht notwendig zu sein schien, sich des Zauberschlüssels des Unbewußten im Sinne moderner Seelenzergliederung zu bedienen“. Man kann nur bedauern, daß sich der Verfasser dieses Schlüssels nicht bedient hat. Denn schon die von ihm gebrachten Daten geben in einigen Fällen interessanten Aufschluß über die Genese des Verbrechercharakters. So hätten Hinweise auf die kausale Wirksamkeit der Ödipussituation, auf die charakterologische Wirkung der Versagungen in der Kinderzeit, besonders bei Diebstählen und Raubmorden, auf den Einfluß der Kastrationsangst und -lust und auf die Rolle, die die Homo Sexualität bei manchen Morden spielt, die psychologische Deutung vertieft. Ebenso hätte sich in mehreren Fällen über die Beziehungen von Geständnis und Strafbedürfnis