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Dies ist ein Versuch, im Rahmen eines psychoanalytischen Gutachtens, das ich vor dem Gericht erstattet habe, zu zeigen, wie sich die Anwendung der Psychoanalyse in der kriminalistischen Praxis gestaltet. Der analytische Teil meiner Darstellung ist sicherlich dürftig, es handelt sich ja nicht um einen analysierten Fall, sondern um die Ergebnisse einer relativ kurzen analytischen Exploration, die in dem Untersuchungsgefängnis in sieben je zwei Stunden dauernden Sitzungen erfolgte. Allerdings sind die Ziele einer solchen relativ kurzen psychoanalytischen Untersuchung andere als die einer Behandlung. Eine solche Untersuchung sieht nicht im Dienste von therapeutischen Absichten, sondern soll uns nur das psychologische Verständnis einer kriminellen Tat und des Taters vermitteln. Auch in der Behandlung ist es uns meistens möglich, schon nach relativ kurzer Zeit die Psychogenese einer Neurose zu verstehen; die lange Dauer der Behandlung ist in unserer therapeutischen Zielsetzung begründet. Eine solche psychoanalytische Aufklärung einer kriminellen Tat hat besonders in jenen pathologischen Fällen ein besonderes praktisches Interesse, in welchen der Richter der Tat und dem Täter verständnislos gegenübersteht.
Das sind die Handlungen solcher Menschen, die man neuerdings psychopathische Persönlichkeiten nennt. Das sind Grenzfälle, die keine eindeutige psychiatrische Diagnose zulassen. Menschen ohne ausgesprochene neurotische und psychotische Symptome. Das Krankhafte kommt in ihrer Lebensweise zum Ausdruck, und oft gelingt es nur durch nähere Untersuchung,