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Als wir — Dr. Alexander und ich — vor etwa Jahresfrist im Berliner Psychoanalytischen Institut unsere kriminalistische Arbeitsgemeinschaft begannen, da waren wir über das rege Interesse, das unsere Einrichtung bei Kriminalisten und Strafrechtspraktikern fand, auf das angenehmste überrascht. Es war erfrischend, zu sehen, wie alte, angesehene Richter, die ein Lebensalter in völlig anderen Gedankengängen gelebt, ihr seelisches Gleichgewicht in den Ideologien der Vergangenheit gefunden hatten, die Würde ihres Amtes und ihres Alters über Bord warfen und wie junge, wissenshungrige Studenten, aber mit der klugen Skepsis des Fachmannes, unseren Darlegungen folgten. Daß sich im Laufe der Zeit bei der Erörterung des Ödipuskomplexes und besonders der Triebgrundlagen des Vater-Tochter-Inzestes die Widerstände mächtig regten und unser Hörsaal sich langsam leerte, konnte uns ebensowenig enttäuschen, wie das schwindende Interesse manches Strafverteidigers, der vergebens gehofft hatte, in der Psychoanalyse eine neue, willkommene Bundesgenossin zur Exkulpierung seiner Klienten zu finden. Der Anwalt mußte erfahren, daß die Psychoanalyse sich nicht dafür eignet, einseitig dem Verteidigungsinteresse zu dienen, der Richter sah, daß das Eindringen der Psychoanalyse in den Gerichtssaal ihm sein schweres Amt nicht erleichtert, ihn nicht von Verantwortung befreit, sondern ihn vor neue, oft unlösbar scheinende Aufgaben stellt, seine Verantwortung ungemein mehr belastet, ohne ihm gleichzeitig den Ausweg aus dem Dilemma zu zeigen.