You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Meine Damen und Herren!
Nach Freud müssen wir zwei Arten von Schuldgefühlen unterscheiden: Die eine erscheint als soziale Angst, Angst vor der äußeren Autorität, die andere als Angst vor der inneren Autorität oder als Gewissensangst; das Schuldgefühl aus Angst vor der äußeren Autorität fällt mit der Angst vor Liebesverlust zusammen; die Angst vor der inneren Autorität fällt mit der Angst vor dem Über-Ich zusammen. Wie Freud das Schuldgefühl ableitet, ist bekannt; er meint, es entstehe durch Verinnerlichung der Aggression, also durch Wendung der Destruktion gegen das eigene Ich. Diese Aggression komme am Ich als unbewußtes Strafbedürfnis zum Vorschein. Deshalb und aus Gründen der leichteren Verständlichkeit für den Patienten wird oft die Bezeichnung „Schuldgefühl“ durch die Bezeichnung „Strafbedürfnis“ ersetzt.
Nun ergibt sich die Frage, ob der Begriff des Strafbedürfnisses sich immer vollständig mit dem Begriff des Schuldgefühls deckt. Schon vor mehreren Jahren habe ich diese Frage aufgeworfen und möchte sie heute wiederholen.
Bei jedem Versuche, das Schuldgefühl gegen andere verwandte Gefühle abzugrenzen, stoßen wir auf Schwierigkeiten. Als Äquivalente oder Ergänzungen des Schuldgefühls treten oft Scham, Ekel, Mitleid, Minderwertigkeitsgefühle und Angst auf. Schon der Sprachgebrauch weist darauf hin, daß diese Gefühle zu einer gemeinsamen Gruppe gehören, denn die Wörter „häßlich“, „schlecht“, „ekelhaft“, „böse“, „minderwertig“, oder aber „schön“, „gut“, „sauber“ werden oft füreinander gebraucht. Der Rahmen gestattet es nicht, alle Fragen zu erörtern, die sich anschließen lassen und es sei nur hervorgehoben,