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Die Tatsache, daß das „Verbotene“ auf viele Menschen eine große Anziehung ausübt und, statt eine bestimmte Handlung zu verhindern, sie im Gegenteil provoz: iert, ist so allgemein hekannt und selbstverständlich, daß es fast müßig erscheint, sie erklären zu wollen. Bei näherer Betrachtung dieses alltäglichen Geschehens bemerken wir aber, wie so oft bei wissenschaftlichen Studien, daß das zu untersuchende Thema allmählich unklar, verschwommen und widerspruchsvoll wird. So gelingt es, zunächst die Berechtigung der Problemstellung zu erweisen.
Beginnen wir mit einem Beispiel: Ein zehnjähriger Knabe erzählt, daß er die Gewohnheit habe, das Gabelfrühstück nicht in der Pause, sondern während des Unterrichts nach der Pause zu verzehren. Obwohl dies — oder weil es verboten ist, schmecke ihm die Schinkememmel besser. Es handelt sich hier um einen Fall, in dem die orale Triebbefriedigung eine Zunahme der Lust erfährt, wenn diese Triebbefriedigung gegen ein Verbot stattfindet. Da wir über die Lust lediglich die hussage machen können, daß sie eine Empfindung ist, die regelmäßig mit der Triebbefriedigung einhergeht und sie anzeigt, wundern wir uns über dieses Schwanken. Die orale Triebbefriedigung ist ja mit dom Vorgang des Essens umschrieben, und wenn die Lust — wie wir meinen — an diesen Vorgang geknüpft ist, würden wir erwarten, daß die Veränderung der Lust der Veränderung des Befriedigungsaktes (Essen) parallel sei, also etwa bei einer qualitativen oder quantitativen Verbesserung des zu verzehrenden Objektes eintrete. Doch hier ist nichts dergleichen geschehen: Die Schinkensemmel und das Subjekt, das sie verzehrt, sind unverändert geblieben.
Wenn wir nach dem teleologisohen Sinn der Lust fragen, lautet die Antwort, daß die Lustprämie geeignet ist, das Individuum zu veranlassen, trotz realer Schwierigkeiten eine Triebbefriedigung zu erzwingen. An unserem Beispiel illustriert, würden wir sagen: Der Knabe wird, um Lust zu erlangen, die Semmel trotz dem Verbot verzehren. Welchen Sin