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Es handelt sich um eine Frau in mittleren Jahren, die wiederholt wegen zahlloser Diebstähle abgestraft wurde; ihr erstes Vergehen beging sie mit fünfzehn Jahren. Die Patientin handelte unter übermächtigem Zwang. Alle Diebstähle wurden auf die gleiche Art begangen und zwar, wie sich später ergab, nach einer wohlüberlegten Technik. Vor den Diebstählen litt die Patientin an Depressionen, während des Stehlens kam es zum Orgasmus, nach der Tat zu einem Gefühl der Erleichterung. Der Verfasser, der sich in amtlicher Eigenschaft als „Politiadvokat“ mehrmals mit dem Fall zu beschäftigen hatte, gewann mehr und mehr die Überzeugung, daß eine psychoanalytische Behandlung angezeigt sei. Da er sich erinnerte, daß Dr. Naesgaard sich in Aufsätzen und Vorträgen mit Freuds Werk befaßt hatte, sandte er die Patientin zu ihm (Mai 1928).
Der größere Teil des Aufsatzes besteht in einem Bericht, den der Arzt nach zehnmonatlicher Behandlung in amtlichem Auftrage abgefaßt hat, um die Behörden dazu zu bestimmen, die Patienten für etwaige weitere Diebstähle während der Zeit, in der die Behandlung der Ferien wegen unterbrochen werden mußte, nicht zu bestrafen. Der Standpunkt des Arztes, der darauf hinwies, daß die Vollendung der Behandlung noch Monate dauern würde, wurde angenommen. In der Tat scheint die kriminelle Karriere der Patientin nach der Behandlung ein für allemal abgeschlossen zu sein. Auch in anderer Hinsicht erwies sich die Behandlung als erfolgreich.
Der Bericht hat die Form einer Krankengeschichte. Diese kann nicht den Anspruch erheben, zur psychologischen Analyse des Verbrechens etwas Neues beizutragen, aber man kann sich kaum einen Fall vorstellen, der besser geeignet wäre, den Behörden jener Länder, in denen solche Erwägungen noch auf Beachtung hoffen dürfen, die Möglichkeiten psychoanalytischer Behandlung und die Wirkungslosigkeit der Strafe vor Augen zu führen.
A. Mayor (London)