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Der Sterbetraum lautet ungefähr folgendermaßen: Der Träumer muß vor einer ehrfurchtgebietenden Persönlichkeit, welche die väterliche oder göttliche Autorität darstellt, Rechenschaft über sein Leben ablegen und erhält den Bescheid, er sei noch nicht vollkommen genug, um der himmlischen Seligkeit teilhaftig zu werden, sondern er müsse noch warten. Im manifesten Trauminhalt wird die nicht immer ganz deutlich gesagt, doch geht es aus dem Sinn des Traumes hervor. Zumeist hat der Träumer ein starkes Glücksgefühl, hervorgerufen durch den tröstlichen Anblick der himmlischen Herrlichkeit, die er sehen darf, aber auch durch die Gewißheit, noch weiter auf Erden leben zu dürfen.
Die Autorin deutet die Tatsache, daß in diesen Träumen — es sind nur solche von gläubigen Menschen mit religiöser Erziehung — der Gedanke, daß der Träumerder ewigen Seeligkeitnoch nicht würdigsei, immer wieder vorkommt, als Ausdruck des Wunsches, noch weiter zu leben, des noch nicht erloschenen Lebenswillens.
Die interessante Zusammenstellung läßt an das Resultat der Arbeit von Felix Deutsch „Über Euthanasie“ (Int. Ztschr. f. Psa., Bd. XXI, 1935) denken, in der das Schuldgefühl mehr hervorgehoben ist: es heißt dort: die Euthanasie ist dann möglich, wenn alle Aggressionen schweigen, wenn die Todesangst verflogen und von Schuldgefühl nicht mehr die Rede ist.
E. Hitschmann (Wien)