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Die nachfolgende kasuistische Mitteilung entstammt einem Krankheitsfalle, den ich äußerer Gründe halber nur sehr kurze Zeit beobachten und daher nicht lege artis analysieren konnte. Die Analyse einer Deckerinnerung des Patienten trägt daher einen fragmentarischen Charakter; denn in den wenigen Sitzungen konnten nicht alle Zusammenhänge durch die vom Patienten gebrachten Einfälle geklärt werden. An einigen Stellen mußte ich Zusammenhänge — die freilich dem psychoanalytisch Erfahrenen ohne weiteres durchsichtig sind — durch eigene Kombination herstellen; ich werde ausdrücklich erwähnen, wo ich derartige Ergänzungen vorgenommen habe.
Der 47jährige Patient klagte über einen seit seiner Jugend bestehenden Zwang, alle Gegenstände in minutiöser Weise zu betrachten und zu untersuchen, speziell aber die Rückseite jedes Gegenstandes seinen Augen zugänglich zu machen. Hatte er einen Gegenstand genau betrachtet, so mußte er des weiteren über dessen Herkunft oder Entstehung grübeln. Ferner bestand — ebenfalls seit der Kindheit — ein Zwang zum Beten sowie zum Grübeln über religiöse Fragen. Diese Zwangserscheinungen waren von solcher Heftigkeit, daß der Kranke an jedem Gegenstand sozusagen hängen blieb. Er konnte nicht mehr in seinem Beruf tätig sein und schließlich nicht einmal mehr vom Hause fortgehen, weil jeder Gegenstand auf der Straße ihn auf lange Zeit festhielt. Er bedurfte der ständigen Begleitung seiner Frau, die ihn vorwärts ziehen mußte, damit er nicht grübelnd und Selbstgespräche führend bei dem ersten, seinem Blicke begegnenden Objekt für unbestimmte Zeit verweilte. Als Beispiel diene sein Verhalten bei Gelegenheit seines ersten Erscheinens in meiner Sprechstunde.
Vor dem Hause, in welchem ich damals wohnte, befand sich ein Vorgarten, an dessen Gitter mein Namensschild angebracht war. Der Patient begnügte sich nicht damit, die Aufschrift zu lesen, sondern beleuchtete, nachdem er in den Vorgarten eingetreten war, mit Hilfe eines Zündhölzchens die Rückseite des Schildes.