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Ein 25jähr. Bankbeamter, der seine Stellung im Ausland wegen angeblich andauernder Schikanierungen durch seine Bureaukollegen aufgeben mußte, erschien in der Ordination und gab folgende Darstellung seines Zustandes: Er leide an einem Geruch aus dem After, den alle Kollegen im Bureau bemerkten, daher ihn verlachten, die Köpfe zusammensteckten; wiederholt habe der eine oder andere gesagt: „Da stinkt es!“ Er sei aus dieser fortwährenden Beunruhigung heraus in seine Heimatstadt geflüchtet, doch werde er auch hier, namentlich von solchen, die in jener ausländischen Stadt gewesen oder dort Beziehungen hatten, anzüglich gefragt; z. B. „ob er wegen Verdauungsstörungen zurückgekehrt sei“? Er weiche diesen Leuten auf Schritt und Tritt aus. Da er sich dort durch eindringliches Fragen, ob er wirklich rieche und durch seine Aufforderung, an ihm zu riechen, den Vorwurf der Verrücktheit wiederholt habe machen lassen müssen, nachdem er zahlreiche Ärzte konsultiert hatte, welche teils die Möglichkeit seiner Beschwerden leugneten, teils ihm aber skrupellos Mittel dagegen verordneten: sei er über sich selbst nicht ganz im klaren, ob denn der Arzt seine Beschwerden auch nur für eingebildet halte, denn er könne nicht davon ablassen und sei nach wie vor überzeugt von seinem üblen Geruch.