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Ein Arzt befindet sich im Besitze einer, wenn auch nicht kostbaren, so doch sehr hübschen irdenen Blumenvase. Dieselbe wurde ihm seinerzeit nebst vielen anderen, darunter auch kostbaren Gegenständen, von einer (verheirateten) Patientin geschenkt. Als bei derselben die Psychose manifest wurde, hat er all' die Geschenke den Angehörigen der Patientin zurückerstattet — bis auf die eine weit weniger kostspielige Vase, von der er sich nicht trennen konnte, angeblich wegen ihrer Schönheit. Doch kostete diese Unterschlagung den sonst skrupulösen Menschen einen gewissen inneren Kampf, war er sich doch der Ungehörigkeit seiner Handlung vollkommen bewußt, und half sich bloß über seine Gewissensbisse mit dem Vorhalt hinweg, die Vase habe eigentlich keinen Materialwert, sei schwer einzupacken usw.
Als er nun einige Monate später im Begriffe war, den ihm strittig gemachten Restbetrag für die Behandlung dieser Patientin durch einen Rechtsanwalt reklamieren und eintreiben zu lassen, meldeten sich die Selbstvorwürfe wieder; flüchtig befiel ihn auch die Angst, die vermeintliche Unterschlagung könnte von den Angehörigen entdeckt und im Streitverfahren entgegengehalten werden.
Besonders jedoch das erste Moment war eine Weile hindurch so stark, daß er schon daran dachte, auf eine etwa hundertmal höhere Forderung zu verzichten — quasi als Entschädigung für den unterschlagenen Gegenstand —,