You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Der bekannte Autor zeigt in diesem seinem neuesten Werke gründliche Vertrautheit mit der Psychoanalyse, der er sich — früher ausübender Anhänger der hypnotischen und erzieherischen (Dubois'schen) Behandlungsmethoden — nunmehr voll und ganz zugewendet hat; Marcinowski repräsentiert ein wertvolles Beispiel, dafür zeugend, daß es nur vorurteilsloser, persönlicher Beschäftigung mit der Psychoanalyse bedarf, um sie weit über die andere Psychotherapie zu stellen.
In gewandter Form bietet der Verfasser auf 396 Seiten eine leicht verständliche Darstellung der Freud'schen Lehren über die Psychoneurosen, ohne sich in jedem Detail zu identifizieren. Einzelne Kapitel, wie das über das Unbewußte und das über die Sexualität des Kindes, sind Muster einer gewinnenden und überzeugenden Umschreibung kürzerer und spröderer wissenschaftlich-systematischer Darstellung. Vielfach auf Beispiele aus der Eigenerfahrung gestützt, wird Marcinowski in diesem Buch zu einem für den ärztlichen Leserkreis des Deutschen Reichs schätzenswerten Apostel der Analyse.
Wir halten es jedoch nicht für angezeigt, den Kranken dergleichen Lektüre wahllos in die Hand zu geben und sähen das Wesentliche des Inhalts gern von allzureichlichem Unwesentlichen befreit. Die Resultate der Psychoanalyse für objektiv haltend, sehen wir sie von subjektiven Weltanschauungen lieber separiert. Ein kleiner Dutail-Einwand noch (statt mehrerer): Daß die Symbolik des Traumes zur Quelle verbrecherischer Neigungen werden könne, scheint nicht bewiesen: z. B. daß ein Traum durch Darstellung „des Zerfleischens der Kleinen“ — symbolisch für Bearbeitung der Vulva — zum Kindesmord treiben könnte! Der unbewußte Trieb liegt vielmehr dem Traum und dem Verbrechen gemeinsam zu Grunde. Damit sei nicht etwa jede Beeinflussung des wachen Zustandes durch den Traum geleugnet, aber wir wissen ja, daß selbst der posthypnotische Auftrag doch nur unter einer Zensur des Bewußten, also im Fall von Verbrechen gehemmt, zur Ausführung gelangt.
Dr. E. Hitschma