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Verfasser wendet sich gegen die Ansicht Ebermayers, daß die zwangsweise Sterilisierung von Verbrechern und Geisteskranken eine krasse Negierung des Selbstbestimmungsrechtes darstelle. Für eine solche Negierung von Gesetzeswegen gebe es andere Beispiele, wie Impfzwang und Wehrpflicht (Internierungen, Ref.). Nach den bisherigen Erfahrungen seien keine ungünstigen Einwirkungen auf den Charakter zu erwarten. Zur Zeit sei für deutsche Verbältnisse an seine obligatorische Sterilisierung aus sozialer Indikation noch nicht zu denken; umso dringender bedürfe die freiwillige Sterilisierung solcher Kranker der Erprobung und Durchführung. Verfasser denkt in erster Linie an weibliche Schwachsinnige und gibt einige Beispiele von mehrfacher unehelicher Schwängerung derartiger Personen, die ja häufig an starken erotischen Erregungszuständen leiden.
Dr. Margarete Stegmann, Dresden.