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Der Verfasser, Sekundärarzt an der Kantonalen Irrenheilanstalt Breilenau-Schaffhausen, berichtet in diesen zwei kleinen Arbeiten, die sich an eine
größere anschließen,1) an Hand interessanter Beispiele über die Erfolge der Kastratton an schwer sexual-pathologischen Individuen, die durch einen frühreifen, zeitweise nicht zu bewältigenden Sexualtrieb mit dem Strafgesetz in Konflikt gerieten. Der Eingriff wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Kranken vorgenommen, die mit Selbsthilfe gedroht hatten, wenn ihrem Verlangen nicht willfahrt würde, und es ließ sich in zwei Fällen die eingetretene Vermeidung von Strafdelikten mit dem Einfluß der Kastration auf die Libido sexualis in Zusammenhang bringen. Diese Beobachtungen scheinen dem Autor „das Zusammentreffen von Eigentumsdelikten und anderen verbrecherischen Handlungen bei jugendlichen Individuen mit frühzeitig erwachtem, abnorm gesteigerten oder ungehemmten und perversen Sexualtrieb“ zu erklären und die „Herkunft, vieler anscheinend nicht sexueller Delikte aus der Geschlechtlichkeit nach Art eines Experimentes zu erweisen.“ Was den Geschlechtstrieb selbst nach erfolgter Kastration betrifft, so kommt der auf dem Standpunkt von Freuds „Suxuultheorie“ stehende Verfasser unter Zugrundelegung der Mollschen Terminologie zu dem Schluß, daß das Schicksal des Kontrektationstriebes bei späterer Kastration individuell verschieden sei.
Verfasser betont mit Recht, daß in manchen dieser Fälle vielleicht nicht eine pathologisch gesteigerte Intensität des Sexualtriebes vorliege, sondern eine Unzulänglichkeit der Wege resp. dos Apparates, auf dem jene Verwertung im Sinne der Sublimierung Freuds stattfindet; er beruft sich dabei auf die psychoanalytische Erfahrung, daß sog. Asexualität bei Neurotikern durch ein Übermaß von Verdrängung und extreme Sublimierung zu stande komme.
In einem Falle blieb die Sexualerregung bestehen und erwies sich in weitem Maße von der Produktion der Geschlechtsstoffe unabhängig, wenngleich bei dem Betreffenden ei