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Eine Basler Dame wird eines Morgens verständigt, daß ihre Jugendfreundin Selma X ans Berlin, die eben auf ihrer Hochzeitsreise begriffen ist, auf der Durchreise in Basel angekommen ist; die Berliner Freundin soll nur einen Tag in Basel bleiben und die Baslerin eilt daher sofort ins Hotel. Ale die Freundinnen auseinandergehen, verabreden sie, nachmittags wieder zusammenzukommen und bis zur Abreise der Borlinorin beisammen zu bleiben.
Nachmittags vergißt die Baslerin das Rendezvous. Die Determination dieses Vergessens ist mir nicht bekannt, doch sind ja gornde in dieser Situation (Zusammentreffen mit einer eben verheirateten Jugendfreundin) mehrerlei typische Konstellationen möglich, die eine Hemmung gegen die Wiederholung der Zusammenkunft bedingen können. Das Interessante an diesem Falle ist eine fernere Fehlleistung, die eine unbewußte Sicherung der ersten darstellt. Zur Zeit, da sie wieder mit der Freundin aus Berlin zusammenkommen sollte, befand sich die Baslerin au einem andern Orte in Gesellschaft. Es kam auf die vor kurzem erfolgte Heirat der Weener Opernsängerin Kurz die Rede. Die Basler Dame äußerte steh in kritischer Weise (!) über diese Ehe, als sie aber den Namen der Sängerin aussprechen wollte, tie) ihr zu ihrer größten Verlegenheit der Vorname nicht ein. (Bekanntlich neigt man gerade bei einsilbigen Familien besonders dazu, den Vornamen mitzunennen). Die Basler Dame ärgerte sich nmsomehr über ihre Gedächtnisschwäche, als sie die Sängerin Kurz oft singen gehört hatte und der (ganze) Name ihr sonst geläufig war. Ohne daß vorher jemand anderer den entfallenen Vornamen genannt hätte, nahm das Gespräch eine andere Wendung.