You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Ich bestellte in der Berliner kgl. Bibliothek ein Buch, erhielt aber den Bescheid, daß der Bestellschein von mir falsch ausgestellt worden war. Bei dem Beamten der Bibliothek brachte ich nun folgende lächerliche Entschuldigung vor: „Verzeihen Sie, Herr Doktor, ich bin hier fromm“ … (statt, wie ich sagen wollte: fremd). Auf seinem Schreibtische lag ein Buch von Jakob Fromer, das ich zu lesen wünschte und oft vergebens gesucht hatte. (Das Buch von Fromer behandelt religiöse Satzungen des Judentums, an welche sich manche affektbesetzte Kindererlebnisse knüpfen.)
Eine junge, verheiratete Frau, welche ihren Hausfreund heimlich traf, empfand beständig Angst, daß ein Bekannter ihres Mannes sie aus der Wohnung ihres Geliebten gehen sehen könnte. Wirklich sah ein bekannter Herr sie einmal mit ihrem Geliebten in der Nähe von dessen Wohnung. Ihr Hausfreund suchte sie in ihrer Angst, verraten zu werden, zu trösten, indem er darauf hinwies, daß sie sich zufällig auf der Straße getroffen haben könnten. Doch die junge Frau entkräftigte zornig diesen Trost, indem sie sagte: „Herr X. wird doch nicht glauben, daß ich zum Vergnügen mit dir zusammenkomme.“ Sie war in letzter Zeit mit der sexuellen Potenz ihres Geliebten nicht zufrieden gewesen.
Ein junges Mädchen sollte einem ihr unsympathischen jungen Manne verlobt werden. Um die beiden jungen Leute einander näherzubringen, verabredeten deren Eltern eine Zusammenkunft, der auch Braut und Bräutigam in spe beiwohnten. Das junge Mädchen besaß Selbstüberwindung genug, ihrem Freier, der sich sehr galant gegen sie benahm, ihre Abneigung nicht merken zu lassen. Doch auf die Frage seiner Mutter, wie ihr der junge Mann gefiele antwortete sie höflich: „Gut. Er ist sehr liebenswidrig!“
Ein Kollege erzählte mir von einem gemeinsamen Bekannten, Herrn N., er habe ein Mädchen geschwängert und sei in einen Alimentationsprozeß verwickelt gewesen. Ich fragte: „Ist jetzt Herr N. zur Zahlung der Alimente verurteilt worden?“ Die Antwort lautete: „Ja, er is