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Einer Nummer der Wiener „Arbeiter-Zeitung“ vom Juni d. J. entnehmen wir folgendes Beispiel von psychoanalytischer Einstellung eines Richters: „Das
Landgericht Halle hatte im Februar dieses Jahres einen Amtsvorsteher von der Anklage der Körperverletzung, begangen an einem polnischen Arbeiter, freigesprochen, obgleich der Staatsanwalt gegen den Angeklagten dreihundert Mark Geldstrafe beantragt hatte. In der Begründung des freisprechenden Urteils hatte das Gericht mit peinlicher Sorgfalt alle Momente erwogen, die zu Gunsten des Amtsvorstehers sprechen konnten. Unser Görlitzer Parteiblatt hatte hierüber berichtet und am Schluß gesagt, daß in einem umgekehrten Falle einem Arbeiter gleich peinlich genau erwägende Richter zu wünschen wären. In der Zeitung war aber in dem fraglichen Schlußsatz an Stelle des Wortes „skrupulöse“ Richter (also gewissenhafte, peinlich genau erwägende Richter) skrupellose Richter zu lesen. Obgleich sofort eine Richtigstellung erfolgte, wurde ein Strafantrag gegen den Verantwortlichen der Görlitzer „Volkszeitung“ Genossen Baumgart gestellt, der sich am Mittwoch vor dem Landgericht in Görlitz wegen Beleidigung der Halleschen Richter zu verantworten hatte. Der Staatsanwalt beantragte nicht weniger als tausend Mark Geldstrafe, obgleich der Verteidiger überzeugend nachwies, daß der Angeklagte in keinem Falle einem Arbeiter habe „gewissenlose“ Richter wünschen können, also nur ein bedauerlicher Druckfehler vorliege, wie er sich in jeder Zeitung einmal einschleiche. Das Gericht erkannte trotzdem auf dreihundert Mark Geldstrafe!“ (Mitgeteilt von Dr. O. Rank.)