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In einer mir befreundeten Familie wird als aufregendes Ereignis der letzten Tage besprochen, wie sich das in der Familie beschäftigte Hausfräulein durch einen Fehlgriff beinahe in schwere Lebensgefahr brachte, indem sie statt einer Flasche mit Fruchtsaft eine solche mit Spiritus ergriff und daraus trank. Die wegen dieses Vorfalles erregte Hausfrau fügt ihrer Mitteilung hinzu, es geschehe dem verträumten „Ding“ schon recht; sie benütze ihre ganze freie Zeit zum Lesen und habe immer nur ihre Romane im Kopfe. Auch der Unfall ist auf die Weise geschehen, daß das in die Lektüre vertiefte Fräulein von Durst gequält nach dem Fruchtsaft gegriffen, aber die falsche Flasche erwischt habe. Durch einen Zufall finde ich den unheilvollen Roman noch aufgeschlagen in ihrem Zimmer liegen und beginne, neugierig geworden, an der betreffenden Stelle zu lesen. Der Inhalt der ominösen Stelle berechtigt zu der Vermutung, daß dieses „Vergreifen“ nicht „zufällig“ gewesen sein könne, wenngleich die engere Beziehung zum persönlichen Schicksal des Mädchens mangels einer Analyse unaufgeklärt bleiben mußte. Es handelte sich an der betreffenden Stelle des Romans um einen Mann, der das bei ihm aufwachsende Kind seiner früheren (verstorbenen?) Geliebten beseitigen will, um eine Heirat einzugehen. Er überlegt, auf welche Weise er dies am unauffälligsten tun könne, und kommt schließlich zu einem uns nicht weiter interessierenden Plan, den die Leserin bei Verübung ihrer Symptomhandlung auch nicht kannte. Dagegen gibt sie spontan an, bei der Lektüre selbst verschiedene Erwägungen über die Tötungsart des Kindes angestellt zu haben und zu der Überzeugung gekommen zu sein, daß der Mann es vergiften werde. Plötzlich sei sie, von einem quälenden Durst getrieben, in einer Art Taumel an den Schrank gegangen, um ein wenig von dem — erst seit wenigen Tagen dort befindlichen — Fruchtsaft zu trinken, habe jedoch schon beim ersten Schluck ihren Irrtum gemerkt.
Von der Hausfrau erfuhr ich, daß ihr offizieller Anbete