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Eine ganze Anzahl nervöser, aber auch mancher sonst normale Mensch hat einen abergläubischen Zwang; wenn sie einen Körperteil zufällig oder absichtlich berührt haben, sind sie gezwungen, auch den symmetrischen Körperteil in eben derselben Weise zu berühren. Z. B. wenn sie mit der rechten Hand ans rechte Ohr gegriffen haben, müssen sie sofort das linke Ohr mit der linken Hand in vollkommen identischer Weise anfassen. Unterlassen sie dies, so fühlen sie sich unruhig, wie es bei Verhinderung einer Zwangserscheinung der Fall zu sein pflegt.
In einem Falle hatte ich nur Gelegenheit, ein Mädchen, das nebst anderen neurotischen Symptomen auch an dieser Eigenheit litt (die sie aber subjektiv nicht als Leiden empfand) zu analysieren. Die direkte Befragung nach der Ursache dieses Symptoms brachte — wie gewöhnlich — keine Aufklärung. Der erste assoziative Einfall führte zu Kinderszenen. Die recht strenge Kinderfrau, vor der sie große Angst hatte, soll beim Waschen sehr darauf bedacht gewesen sein, daß die Kinder sich immer beide Ohren, beide Hände etc. ordentlich reinigen und sich nicht etwa mit dem Reinigen der einen Körperhälfte begnügen. Man wäre bei dieser Auskunft geneigt gewesen, den „symmetrischen Berührungszwang“ einfach als eine Art „posthypnotischen Befehlsautomatismus“ aufzufassen, der sich so viele Jahre nach der erhaltenen Mahnung immer noch durchzusetzen vermag.
Wie immer, mußte man diese einfache Erklärung im weiteren Laufe der Analyse einer komplizierteren opfern. Dieselbe Kinderfrau nämlich, die auf das tüchtige Waschen und Reiben des Körpers sonst so großen Wert