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Das Bewußtsein ist nach Freud ein Sinnesorgan für die Wahrnehmungen der objektiven Reize und eines Teiles der Denkvorgänge. Es gibt gleichsam zwei Sinnesoberflächen, die eine den Wahrnehmungen, die andere den vorbewußten Denkvorgängen zugewendet.1) Nach dieser Annahme drängt sich die Frage auf, in welchem Verhältnisse die beiden Wahrnehmungsakte zueinander stehen. Ob Gleichzeitigkeit, zeitliche Folgen oder eine andere Gesetzmäßigkeit in der Besetzung buider herrscht.
Ich ging von der Beobachtung aus, die wir machen, wenn wir bei einer Unterbrechung im Denken die Vorgänge beobachten, die sich einstellten.
Wir bemerken, daß wir in einer Assoziationsreihe, z. B. durch einen objektiven Sinnesreiz unterbrochen wurden, daß aber auch ein solcher Sinnesreiz den Anlaß zu einer neuen Assoziationsreihe gegeben hat.
In dieser wechselnden Folge von äußeren und inneren Wahrnehmungen stehen die einzelnen Phasen in umgekehrter Proportion zueinander. Je länger dauernd und je intensiver die äußere Wahrnehmung besetzt ist, um so schwächer wird die innere sein, und umgekehrt. Das aber, was wir als Selbstbewußtsein in uns erkennen, hängt — meiner Ansicht nach — mit dem Verhältnis der beiden Wahrnehmungen eng zusammen. Die Helligkeit des Selbstbewußtseins setzt eine Fähigkeit zur Besetzung beider Wahrnehmungsflächen voraus. Bei ausschließlicher Geltung des einen Wahrnehmaungsaktes wird subjektiv das Selbstbewußtsein entsprechend verdunkelt. Den Zustand, in welchem die beiden Wahrnehmungen bei der Erhaltung des vollen Selbstbewußtseins besetzt sind, nenne ich das Optimum des Verhältnisses beider Wahrnehmungsarten.
Auch die zweite Beobachtung ist allgemein bekannt, jedoch nicht genug gewürdigt. Es kostet immer eine gewisse Mühe, eine längere Assoziationsreihe zu rekonstruieren. Man hat den Eindruck, als hätte