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Seitens mehrerer Zweigvereinigungen wurde der Wunsch nach Bekanntmachung der Statuten der „I. Ps. A. V.“ ausgesprochen.
Die Zentralleitung hat nun festgestellt, daß die auf dem II. Kongreß in Nürnberg im März 1910 beschlossenen und seither nicht abge änderten Statuten in vielem überholt erscheinen. Sie hat daher in möglichster Anlehnung an die veralteten Statuten neue verfaßt, die selbstverständlich erst durch den nächsten Kongreß zum Beschluß erhoben werden können.
Um jedoch die Mitglieder über die Organisation der Vereinigung auch bis dahin nicht im Unklaren zu lassen und insbesondere die Zweigvereinigungen in ihrer Entwicklung nicht zu hemmen, werden im Folgenden die Statuten mitgeteilt, wie sie dem nächsten Kongreß vorgeschlagen werden und wie sie auch bis dahin von der Zentralleitung auf eigene Verantwortung gehandhabt werden sollen. Mit Rücksicht auf diesen provisorischen Charakter der Statuten sind Veränderungen in der Organisation der Zweigvereinigungen bis zum nächsten Kongreß nicht erwünscht.
Die Internationale Ps. A. Vereinigung als Zentralverband der bereits bestehenden und der in Zukunft sich bildenden nationalen oder örtlichen Vereinigungen (Zweigvereinigungen) trägt den Namen: „Internationale Psychoanalytische Vereinigung“.