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Eine rein philosophische Abhandlung über Begriff und Form des Gewissens, in der Häberlin den Standpunkt vertritt, das Gewissen sei ein absolutes Urteil und eine absolute Forderung an das Sein mit den untrennbaren Attributen der Konstanz und der Einheitlichkeit. „Gewissen“ ist ihm „die Idee als absolute Norm unseres Verhaltens“; da sie unser eigentliches Wesen ist, liegt unsere einzige Pflicht in der Realisierung der Gewissensforderungen.
Einwänden, die Häberlin vom „Relativismus“ erwartet, begegnet er nicht immer mit Glück, nicht immer mit der Klarheit und Einfachheit des Ausdrucks, die allein geeignet wäre, andere zu überzeugen. Dieser Mangel zeigt sich besonders in dem Abschnitt, in dem Häberlin, ohne die wissenschaftliche Richtung näher zu bezeichnen, gegen die Auffassung der Freudschen Schule spricht, die im Gewissen den Niederschlag der Einflüsse der Umgebung in bezug auf das, was ihr als gut und böse erscheint und was sie vom Kinde in gleicher Weise gewertet wissen will, sieht.
Häberlin gibt wohl die Existenz eines Gewissens, das ein Produkt der autoritativen Einflüsse aus frühjugendlicher Zeit und der Identifikationsbestrebungen des Einzelnen ist, zu, aber es ist für ihn kein Gewissen im Wahren Sinne, sondern ein „falsches, heteronomes ‚Gewissen‘“, das diese Bezeichnung überhaupt nicht verdiene. Auch hinsichtlich der Bedeutung der Autorität des Erwachsenen für das Kind scheint Häberlin nicht die richtigen Beziehungen zu erfassen; die Autorität wurzelt in der