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Der Begriff der „Intelligenz“ wird im alltäglichen Leben sowie in der Wissenschaft (Psychiatrie, Psychologie) verwendet. Was man mit diesem Begriffe der Intelligenz bezeichnen will, ist leicht zu erleben, gefühlsmäßig zu erfassen, aber schwer in Worten auszudrücken. In der älteren Psychiatrie bedeutete die Intelligenz „den Inbegriff der geistigen Leistungsfähigkeit“, nach Ziehen soll sie den geistigen „Besitzstand und die Fähigkeit zu seiner Verarbeitung“ bezeichnen1). W. Betz bespricht die Möglichkeit, in der Intelligenz zusammenwirkende Instinkte zu erblicken2), gibt aber keine Begriffsbestimmung.
Eine scharfe und durchdachte Definition stammt von W. Stern. Stern will die Allgemeinheit der Intelligenz betonen, die Intelligenz aber besonders von dem Talente und von der Gedächtnistätigkeit unterscheiden; auch bezweckt er zwischen geistigem Besitzstand einerseits und der Fähigkeit, einen gewissen Besitzstand zu erreichen, anderseits, eine Scheidewand zu ziehen. Seine Auffassung der Intelligenz ist teleologisch geschickt; seine Definition lautet: „Intelligenz ist die allgemeine Fähigkeit eines Individuums, sein Denken bewußt auf neue Forderungen einzustellen; sie ist allgemeine geistige Anpassungsfähigkeit an neue Aufgaben und Bedingungen des Let-bens3).“
Diese Definition bildet die Grundlage der meisten modernsten Intelligenzprüfungen4). Es wird demnach die Frage der Intelligenz nicht unrichtig angefaßt, wenn wir als Ausgangspunkt unserer Betrachtungen diese Begriffsbestimmung wählen. Als Mangel dieser Behandlungsweise muß jedoch zugestanden werden, daß dadurch unsere Ausführungen an dieser Auffassung der Intelligenz als Anpassungsfähigkeit