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Die Analyse des oben mitgeteilten Falles von Frau Dr. Sokolnicka ist, meines Erachtens, von ganz besonderem Interesse, da wir es hier mit einem Fall zu tun haben, wo der Ausgangspunkt einer individuellen Neurose, das Trauma, im Volksglauben zu suchen ist. Erstens ist damit wieder einmal die Wesensgleichheit der individuellen und kollektiven Verdrängungsformen der Urtriebe erwiesen, und zweitens läßt es sich hoffen, daß Individualanalyse und Völkerpsychologie hier gegenseitig erläuternd herangezogen werden können. Der Ausbruch der Phobie wird durch die Mitteilung der Amme veranlaßt: man dürfe das Kind nicht über das; Fenster heben, da es dann nicht mehr wachsen würde. In Mecklenburg heißt es: ein Kind darf man nicht durchs Fenster hinausreichen, sonst wächst es nicht; oder auch: es darf kein erst wachsender Mensch durch ein Fenster aus- oder einsteigen, er nehme denn denselben Rückweg. Reicht jemand einer anderen Person das Kind zu durch eine Öffnung, welche zu niedrig ist, als daß ein erwachsener Mensch in derselben stehen könnte — durch ein Fenster oder eine Luke —, so muß dasselbe durch eben diese Öffnung zurückgegeben werden, sonst erreicht es später nicht die Größe eines erwachsenen Menschen1). In Holstein, Mecklenburg, Schlesien, Ostpreußen, Thüringen dürfen Säuglinge nicht durch ein Fenster hindurchgereicht werden, und wenn ein Kind durch ein Fenster gehoben wird, so muß es wieder durch dasselbe zurückgegeben: werden, sonst wächst es nicht (Ostpreußen, Wetterau, Brandenburg, Baden, Schwaben), oder es wird ein Dieb (Baden, Schlesien), auch darf es nie anders als mit den Füßen voran in die Stube getragen werden (Schlesien)2). Eine weitere Phobie des Kindes erinnert aber auffallend an die Furcht vor dem Durch-das-Fenster-gehoben-werden: wenn man ihm irgend einen Gegenstand mit der Rechten über einen anderen Gegenstand