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„Eine dem Bewußtsein als unsinnig imponierende Tat kann von den unbewußten Zusammenhängen aus zweckmäßig sein, sie kann auch momentanen seelischen Konstellationen entsprechen, die, weil vorübergehend, nachträglich nicht mehr erkannt werden können; sie kann endlich dank verschiedenen psychischen Störungen der bewußten Absicht inadäquat, ja sogar schädlich sein.“
Von diesen Gesichtspunkten aus versucht der Verfasser einige Fälle von Brandstiftung zu schildern, die ihm geeignet erscheinen, das Unsinnige der pathologischen Handlungsweise dem Verständnis zu erschließen. Im ersten der angeführten Fälle handelt es sich um eine schizophrene Patientin, bei der die Brandstiftung den Charakter einer Zwangshandlung trug. Die Tat wird aufgefaßt — „vom rein persönlichen autistischen Standpunkt der Patientin aus verständlich“ — als flammender Protest gegen die unerträgliche Umgebung. Beim zweiten Falle — eine mit Alkoholismus komplizierte Schizophrenie — spielt das Motiv der Rache eine Rolle. „Es ist, wie wenn nicht nur die Entladung der angehäuften Affektmassen durch eine besonders auffallende oder zerstörende Handlung gesucht würde, sondern auch, wie wenn diese Affekte selbst in symbolischer Weise in Feuer aufgelöst werden sollten.“ Der nächste Fall — ein Epileptiker — als Beispiel der Symbolik der Selbststrafe. Der Verfasser kommt hier zu sprechen auf den Zusammenhang zwischen Brandstiftung und Selbstmord. Zur Stütze seiner Auffassung, daß die Brandstiftung häufig als „symbolische Bestrafung“ (d. h. als Suizid) erscheine, werden ähnliche Fälle von Schmid, Mönkemöller, Weingarten und Schütz zitiert. Eine vergleichende Zusammenfassung der angeführten Fälle ergibt als wesentlich eine Diskrepanz zwischen der äußeren Situation und der psychischen Einstellung. Die Brandlegung ist demnach ein Versuch, die unerträgliche, scheinbar unlösbare Situation zu lösen.
„Wie kommt es nun zu dieser sonderbaren, durchaus pathologischen Reaktion, die so sehr von einer normalen abweicht?“ Bei der Bean