You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Mitteilung dreier Fälle von Diebstählen, die sich weder aus Charakter und Milieu des Täters erklären lassen, noch vom Täter selbst in zureichender Weise begründet werden können, deren Motivierung aber in unbewußten Mechanismen zu finden ist.
Eine 36jährige, leichtimbezille Jungfer stiehlt einem Gemeinderat ihres Dorfes einen Stier, zwei Paar Militärhosen und einen Sack Zucker. Sie wird dafür bestraft; zwölf Jahre später aber erkrankt sie an einem Paranoid und wird nun in ihren Halluzinationen vor allem von dem damals bestohlenen Gemeinderat verfolgt, der mit ihr mache, was er wolle. „Die im Klimakterium aufgetretene Psychose erfüllte ihr also halluzinatorisch den Wunsch, dem sie durch ihren Diebstahl symbolisch Ausdruck gegeben hatte.“
Ein 21jähriger psychopathischer Leutnant stiehlt ohne jeden zureichenden bewußten Grund einem Kameraden den Geldbeutel nebst zwei Schlüsseln. Am Abend zuvor hatten die beiden sich wetteifernd um die Gunst einer Kellnerin beworben, wobei der Leutnant den kürzeren gezogen hatte. Der Diebstahl ist eine Rachetat: eine symbolische Kastration des erfolgreichen Nebenbuhlers.
Der dritte Fall, in dem Gelddiebstähle als Ersatzbetätigungen auftreten, ist komplizierter.
Die symbolischen Diebstähle zeigen nahe Verwandtschaft mit den Vergehen gewisser Perverser, anderseits auch mit gewissen Betätigungen Zwangsneurotischer und mit den Fehlhandlungen des täglichen Lebens. Verfasser verlangt, daß ein Diebstahl, der sich psychologisch als symbolische Handlung erweist, „als Delikt eines für diese Tat Unzurechnungsfähigen zu taxieren sei“.
Rorschach