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Es sei vora, usbemerkt, daß die Arbeit die psychoanalytischen Beiträge zum „gemeinsamen Sterben“ (Sadger, Jones u.a.) nicht berücksichtigt. Sie stützt sich in der Hauptsache auf das Studium des Tatsachenmaterials, das in ausführlichen, aus Gerichtsakten und Gutachten stammenden Beschreibungen bekannter Fälle (auch des Falles Kleist) niedergelegt ist.
Das erste Kapitel macht — wie so oft die Arbeiten deutscher Gelehrter, ehe sie sich einem psychologischen Thema zuzuwenden wagen — zunächst eine Verbeugung vor der — Physiologie. Die Psychophysiologie der Liebe wird erörtert und u. a. aus Lomers Untersuchung über „Liebe und Psychose“ folgendes charakteristische Zitat gebracht: „Es findet ein Kampf der psychischen Elemente statt, aus dem am Ende die höchstwertigsten siegreich hervorgehen; — und als ein höchstwertiges Element, als Vorstellungsgruppe von chemisch höchster Valenz muß jener Zellkomplex bezeichnet werden, welcher im Hirn Träger der Liebesempfindung ist.“ — Aus dem Material ergibt sich, daß nur in kleiner Minderzahl der Entschluß aus dem Einklang gleichgestimmter Seelen gefaßt wird, in der Mehrzahl der Fälle mußte der eine Partner den anderen erst überreden, durch „Willensauflegung“ vom einfachen Zureden angefangen bis zur Beschwörung, zum gemeinsamen Selbstmord veranlassen. Ganz besonders häufig sind es die Frauen, die, zum Selbstmord entschlossen, den Partner mitziehen. Der Appell an den Stolz des Mannes ist dabei sehr häufig. Die „Gemeinsamkeit des Todeswillens“ kommt dadurch zu stande, daß der eine Teil dem anderen den Entschluß suggeriert hat. Die Idee der Todesgemeinschaft ist erst sekundär zum Selbstmordentschluß hinzugekommen.
Liebesgemeinschaft schließt durchaus nicht die Gemeinschaft des Todeswillens in sich, letztere wird erst von einem bereits Lebensüberdrüssigen im anderen Teil erzeugt, der Doppelselbstmord ist „erweiterter Selbstmord“, nicht ein „Äquivalent“ des Mordes. Eifersucht, Krankheit, Heimweh, die angeborene Anlage des veranlassenden Part