You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Verfasser hat in der vorliegenden Arbeit eine größere Anzahl von Fällen von sogenannter traumatischer Neurose aus dem Material der Züricher Nervenpoliklinik einer tieferen Analyse unterzogen — soweit das in einem poliklinischen Betriebe möglich ist — und gelangt dabei zusammenfassend zu folgenden Schlußfolgerungen über Wesen, Entstehung und Ablauf dieses Krankheitsbildes:
Eine sogenannte „Disposition“ zur Erkrankung an traumatischer Neurose scheint sich dann zu ergeben, wenn auf eine im Sinne der „Psychopathie“ von der Norm intellektuell und affektiv abweichende Psyche wiederholte Insulte des instinktiven Lebens einwirken, als deren Folge eine (also schon vor dem Unfall bestehende) latente Neurose resultiert.
Die vor dem Unfall nachweisbaren seelischen Konflikte sind eine conditio sine qua non für die Entstehung der traumatischen Neurose.
Die Konflikte müssen nicht nur das sexuelle Triebleben betreffen, tun es aber auffallend häufig.
Dem Unfall als solchen kommt Bedeutung zu als das die traumatische Neurose direkt auslösende Moment, indem er dem betreffenden Menschen seinen inneren Konflikten und der Umgebung gegenüber eine ganz andere Stellung einzunehmen gestattet.
„Versichert“ oder „Nichtversichert“ spielen für die Auslösung der traumatischen Neurose keine Rolle, wohl aber für die Fixierung.
Ausschlaggebend für den Ausbau, die Verschärfung und endlich die sogenannte Fixierung der traumatischen Neurose ist einzig die durch den Unfall geschaffene Situation, je nachdem diese letztere die allgemeinen Lebensbedingungen erträglicher oder schwieriger gestaltet. Meistens wird aus den früher angeführten Gründen eine angenehme Situation resultieren und dem Patienten ein längeres Verweilen in derselben wünschenswert erscheinen lassen. Er wird sogar zu diesem Zwecke — unbewußt — die Tendenz zeigen, die krankhaften Erscheinungen zu übertreiben und so nach außen das Bild der Aggravation bieten. Selten liegt — für den Nichtversicherten — der „günstige“ Fall vor, daß die äußeren Be