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Erwiderung auf den in der gleichen Zeitschrift (Bd. 46, S. 368) erschienenen gleichnamigen Aufsatz Kretschmers. Das Unbewußte ist nicht bloß ein Name, der sich durch den übrigens falsch gewählten des „Nicht-gewußten“ ersetzen läßt. Ebensowenig ist die ganze Lehre vom Unbewußten eine Arbeitshypothese oder Theorie, sondern das Unbewußte ist ein wohlbegründeter abgegrenzter Begriff. Es geht nicht an, das Unbewußte außerhalb der Psyche zu verlegen, da es alle ihre Funktionen besitzt und mit dem Bewußten zusammen ein einheitliches Ganzes bildet.
Kretschmer hat den Begriff der „willkürlichen Reflexverstärkung“ aufgestellt und die Verdrängung nur als dessen Spezialfall erklärt. Ganz abgesehen davon, daß man damit wiederum nicht um das Unbewußte herumkommt, paßt dieser Begriff höchstens auf die elementarsten Kriegshysterien, läßt sich aber nicht ausdehnen auf kompliziertere unbewußte Mechanismen und vollends nicht auf die intrapsychischen Symptome. Auch der Begriff der „Verkürzung (Kurzschluß)“ und der Automatisierung läßt sich nicht verallgemeinern und dieser damit gemeinte Vorgang ist nicht das Wesentliche bei der Verdrängung.
An Beispielen wird gezeigt, daß es ein Unbewußtes wirklich gibt und daß sich auch Kre ts chmers Beispiele mit der Annahme einer Reflexverstärkung allein nicht erklären lassen. Sie ist nur ein Mechanismus von vielen.
Mit unbewußten Funktionen hat man sowohl beim Normalen als auch in der ganzen Psychopathologie zu rechnen. Bei der Abgrenzung des Krankheitsbegriffes kann das Unbewußte daher gar keine Rolle spielen.
Durch Nichtanerkennung des Unbewußten kann man aber auch dem Patienten unrecht tun, da dann Krankheits- und Gesundheitswille als bewußtes Wollen gewertet werden, und damit das Urteil in bezug auf die Moral des Patienten oft ein völlig falsches wird.
E. Blum, Zürich.