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Bleuler verteidigt gegenüber Bumke (Zeitschr. f. d. ges. Neur. u. Psych., Bd. 56, S. 142, ) die Existenz des Unbewußten und konstatiert dabei, daß es hauptsächlich darauf ankomme, einmal Begriffe und Fragestellung zu klären um nicht mehr aneinander vorbeizureden. Der Streit dreht sich meist gar nicht um das Unbewußte, sondern um die Anschauungen über den Zusammenhang
von „Gehirn und Seele“ und um die Abgrenzung des Psychischen. Bleuler präzisiert deshalb im folgenden seinen Begriff des Psychischen, der sowohl das Bewußte als auch das Unbewußte umfaßt. Daran anschließend werden einzelne Einwendungen Bumkes besprochen und daran das Aneinander-vorbeireden gezeigt. Unter anderem weist Bleuler darauf hin, daß es eine kontinuierliche psychische Reihe gibt und daß wir im täglichen Leben jeden Augenblick „die nicht direkt wahrgenommenen Zwischenglieder instinktiv oder bewußt aufsuchen und ergänzen, genau wie in der physischen Welt, und wenn wir sie gefunden haben, nennen wir sie unbewußte psychische Funktionen“. (Im Original gesperrt.)
Vieles, was man unbewußt nennt, ist nach Bumke nur „vergessen“. Aber wenn das „Vergessene“ doch weiter wirkt, so ist es eben ein unbewußter Psychismus. Für die Psychopathologie ist es von geringer Bedeutung, ob das, was wir unbewußt nennen, noch ein wenig bewußt sei. Es ist nur wichtig, daß wir „die Mechanismen anerkennen, die auf diesen unbewußten oder unklar bewußten Phänomenen beruhen.“
E. Blum, Zürich.