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Frl. E. R. wurde von mir im Jahre 1922 in der Berliner Psychoanalytischen Poliklinik wegen Kleptomanie psychoanalytisch behandelt und nach sechs Monaten geheilt entlassen. Sie hatte vor ihrer Behandlung zahlreiche kleinere und größere Diebstähle begangen, wurde mehrfach gerichtlich verfolgt und bestraft und mußte einmal ein Jahr Gefängnisstrafe abbüßen. Sie ist sonst ein intelligentes Mädchen von vorteilhaftem Äußeren, in ihrem Beruf besonders tüchtig und strebsam, mit ausgesprochenem sozialen Ehrgeiz. Wegen eines weiteren Diebstahls, den sie ebenfalls noch vor der Behandlung verübt hatte, wurde sie nach Abschluß der Behandlung angezeigt und zu acht Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Dem Richterspruch lag das Gutachten des Gerichtsarztes zugrunde, der bei der Angeklagten eine Kleptomanie in Abrede gestellt hat.
Im Berufungsverfahren wurde ich auf Antrag der Angeklagten als ärztlicher Sachverständiger der Gerichtsverhandlung zugezogen. Ich habe dem Gericht die Krankheit der Angeklagten in psychoanalytischer Beleuchtung dargestellt. Es handelte sich bei ihr um einen klassischen Fall von Kleptomanie; sie unterlag einem unüberwindbaren, triebhaften Impuls zum Stehlen, trotzdem ihre bewußte Persön lichkeit diesem Antrieb fremd gegenüberstand. Das Motiv solcher Triebhandlungen sei keine Gewinnsucht. sei der Kranken selbst völlig unbewußt und entstamme ihrem gestörten Triebleben, ihrer Unzufriedenheit mit der weiblichen Sexualrolle, die sich u. a. auch in einer völligen vaginalen Anästhesie ausdrückte. Das unbewußte