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In den letzten Jahren erschienen mehrere Arbeiten, welche über inzestuöse Beziehungen, namentlich zwischen Vätern und Töchtern berichten, deren Realisierung im niedrigen sozialen Niveau (engen Wohnverhältnissen) und zwischen minderwertigen Personen begreiflich ist. Insbesondere am Jugendlichenmaterial der Fürsorgeanstalten können die Erfahrungen gewonnen werden. Der Autor bespricht auch die strafrechtliche Behandlung des Inzestes und seine sonstige Bekämpfung, bringt ausführliche Literaturangaben und läßt seinem Bericht aus der Provinz Westfalen einen allgemeinen geschichtlichen Überblick über den Inzest vorausgehen. Aus diesem sei hervorgehoben, daß bei einer Reihe alter Kultur- und Naturvölker Inzestverbindungen nicht nur nicht verboten, sondern mit Hinweis auf göttliche Vorbilder geboten waren, ferner daß auch in der Jetztzeit in einer Reihe von Staaten der Inzest völlig straflos gelassen wird (Holland, Frankreich, Belgien, Spanien u. a.).
Hitschmann (Wien)