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Die Rauschgifte sind Substanzen verschiedenster Herkunft und chemischer Eigenart (Alkaloide, Stoffe der Alkoholgruppe usw.), die bei gelegentlicher oder habitueller Einverleibung im Seelenleben betäubende, erregende und berauschende Wirkung hervorrufen. Die Pharmakologie hat den Einfluß dieser Stoffe auf unsere somatischen und psychischen Organfunktionen mehr oder minder eingehend erforscht und vermittelt uns die Kenntnis ihrer spezifischen Wirkungen je nach Verwendung und Dosierung. Diese Ermittlungen haben jedoch nur eine durchschnittliche — statistische — Gültigkeit; wie eine bestimmte Person im Einzelfalle auf die Zufuhr eines Giftstoffes reagieren wird, läßt sich im voraus nicht sicher sagen. Die Pharmakologie trägt diesem Sachverhalt durch die Annahme eines „konstitutionellen Faktors“ Rechnung; nach Lewin1 hat jedes Individuum seine eigene „toxische Gleichung“, die aber aus lauter unbekannten und der Untersuchung des Pharmakologen weiter nicht zugänglichen Gliedern besteht.
Die tägliche Erfahrung zeigt uns, wie groß diese Unsicherheit gerade hinsichtlich der spezifischen Wirkungen der Rauschgifte ist. Manche Menschen werden schon durch eine geringe Portion Alkohol in Rausch versetzt, andere trinken viel, unterliegen bereits den körperlichen Folgen der Intoxikation, und bleiben doch nüchtern. Ja, das Verhalten ein und derselben Person kann sich im Laufe der Zeit in dieser Beziehung gründlich ändern, ohne daß man wüßte, warum. Ähnliche Erscheinungen beobachtet man bei der Verabreichung von Morphin und anderen narkotischen