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Die Arbeit wendet sich sehr temperamentvoll gegen den Versuch, das Haeckelsche biogenetische Grundgesetz auch auf die psychische Entwicklung anzuwenden, und polemisiert besonders gegen die Stellen bei Freud die zur Erklärung individuellpsychologischer Fakta die Phylogenie heranziehen. Sie versucht nachzuweisen, daß das „Grundgesetz“ der Psychologie nicht einen einzigen der heuristischen Vorteile bieten kann, die es der Biologie verschafft hat. Aus einer Reihe von Stellen in Freuds Werken, besonders in den „Vorlesungen“ und im „Jenseits des Lustprinzips“, glaubt der Autor den Schluß ziehen zu können, daß Freud, die behauptete Gültigkeit des Grundgesetzes im Psychischen nicht selbständig entdeckt, sondern diese Annahme von anderen übernommen habe; auch hätten ihn nicht legitime psychologische Gedankengänge, sondern biologische Motive und der Glaube, alle Möglichkeiten ontogenetischer Determinierung ausgeschlossen zu haben, zu seiner Annahme bewogen. Die phylogenetischen Lebensfaktoren seien nicht psychisch, sondern stünden an der Grenze des zytologischen Forschungsgebietes. — Das einschlägige Tatsachenmaterial (Symbolik, Urphantasien usw.) wird nicht eingehend gewürdigt.
Fenichel (Berlin)