You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
In einer zusammenfassenden Arbeit habe ich den Versuch gemacht, die in den letzten Jahren sich so stark entwickelnde Ichtheorie sowohl für das Verständnis wie für die Therapie einzelner Neurosenformen, ja sogar für die Aufklärung klinischer Einzeltatsachen zu verwerten. Zwischen Theorie und klinischer Erfahrung ist in der letzten Zeit eine immer deutlichere Lücke entstanden. Unsere Auffassung über den Sinn und den Zusammenhang neurotischer Erscheinungen entsprach jenen theoretischen Vorstellungen, die noch aus der Zeit vor der Ichtheorie stammen. Unsere heutige Auffassung über den Aufbau der Persönlichkeit fand noch keinen Ausdruck in der Beschreibung der einzelnen Neurosenformen. Selbst die grundlegende Tatsache der Neurosenlehre, die Symptombildung, verlangt nach einer neuen Darstellung.
Die grundlegende Feststellung, daß das neurotische Symptom als Wiederkehr des Verdrängten eine verhüllte Befriedigung ichfremder Tendenzen ist, bedarf wohl keiner Korrektur, um so mehr aber die bisherigen Vorstellungen über die Bedingungen, unter denen eine solche Wiederkehr möglich wird. Die Auffassung, daß die symbolische oder andersartige Verhüllung verdrängter seelischer Inhalte dazu genügt, daß sich die letzteren gegen die verdrängenden Kräfte in Form eines Symptoms durchsetzen, wird einer Reihe klinischer Tatsachen nicht gerecht. Die Tatsache des unbewußten Strafbedürfnisses verlangt eine prinzipielle Ergänzung dieser Auffassung. Die klinische Erfahrung zeigt, daß ein „schlechtes Gewissen“, daß die triebhemmende Gewissensangst auch dann auftritt, wenn die Ursache dieser Angst, die ichfeindlichen Tendenzen, weitgehendst verhüllt werden. In manchen Fällen spürt die bewußte Persönlichkeit diese Angst, ohne ihre Ursache zu kennen, in anderen